Grenzüberschreitende Erbfälle werfen nicht nur die Frage des anwendbaren Erbrechtsstatuts auf, sondern stellen die Beteiligten auch vor steuerliche Herausforderungen. Insbesondere wegen des weiten Anwendungsbereichs des ErbStG unterliegen grenzüberschreitende Vorgänge schnell der inländischen Erbschaftsteuer, sobald z.B. über den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt von Erblasser oder Erwerber ein deutscher Anknüpfungspunkt vorhanden ist. In diesem Zusammenhang setzte sich der BFH in seinem Urteil vom 17.11.2021 (II R 39/19) mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen die erbrechtlichen Besonderheiten eines ausländischen Erbrechtsstatuts auf den Steuerentstehungszeitpunkt in Deutschland haben. » weiterlesen