Krypto Assets in der Steuererklärung: Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten nehmen Gestalt an

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Braatz, Geschäftsführer bei mensching plus Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg

In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Run auf blockchainbasierte Vermögenswerte – allen voran Bitcoin, aber auch diverse andere Token waren nicht nur bei Privatanlegern äußert beliebt. Doch wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit diesen sog. Krypto Assets aus? Gesetzliche Regelungen sucht man im Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz weiterhin vergeblich. Vor einigen Monaten hat das BMF nach langer Wartezeit eine umfangreiche Verwaltungsanweisung mit dem Titel „Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ veröffentlicht (BMF vom 10.05.2022, BStBl. I 2022 S. 668 = DB 2022 S. 2022 S. 1292). In diesem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung jedoch noch Ausführungen zu den praxisrelevanten Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ausdrücklich offengelassen und eine Ergänzung angekündigt. Am 18.07.2022 hat das BMF nun einen ersten Entwurf zu diesen Erklärungs-, Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten an diverse Interessenverbände und -gruppen versendet, die für eine Stellungnahme bis Ende August 2022 Zeit haben. Konkret enthält der Entwurf derzeit auf etwas mehr als zwei Seiten folgende Ausführungen: » weiterlesen