Wenn ein steuerliches Änderungsgesetz den Zusatz „… und zur Änderung weiterer Gesetze“ trägt, ist vom Rechtsanwender höchste Aufmerksamkeit gefordert. Denn dahinter verbergen sich häufig wichtige Änderungen steuerlicher Vorschriften, die mit dem eigentlichen Gesetzestitel nur recht wenig gemein haben. Ähnlich verhält es sich mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ vom 13.07.2016 (vgl. hierzu die Meldung in DB). Der recht sperrige Gesetzestitel ist bereits für sich genommen wenig aussagekräftig. Es geht in der Hauptsache um ein erstes Umsetzungspaket von Ergebnissen des BEPS-Projekts, die die EU ihrerseits im Rahmen der Amtshilferichtlinie aufgegriffen hat. Das Gesetz wird deshalb häufig verkürzt als BEPS-Umsetzungsgesetz bezeichnet. » weiterlesen