Verluste bei Termingeschäften – was lange währt, wird manchmal doch gut

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Verrechnung von Verlusten mit steuerpflichtigen Gewinnen ist seit jeher ein sowohl politisch als auch im Verfahren vor den Finanzbehörden hoch umstrittenes Thema. Die Finanzverwaltung und ihr folgend der Gesetzgeber wittern schnell unlautere Gestaltungen, die zu einer Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit der Staatsfinanzen führen sollen. Andererseits ist klar, dass eine Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften aufgrund des der Einkommensbesteuerung zugrundeliegenden Prinzips der Leistungsfähigkeit und des daraus folgenden objektiven Nettoprinzips verfassungsrechtlich geboten ist. Ein vollständiger Ausschluss der Verlustverrechnung wäre daher wohl verfassungswidrig. Daraus folgt aber auch: Rein künstlich entstandene Verluste, die die steuerliche Leistungsfähigkeit nicht gemindert haben, müssen nicht zwingend uneingeschränkt abziehbar sein. » weiterlesen