Neues zur Besteuerung der inländischen Destinatäre ausländischer Stiftungen

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., Partner bei POELLATH, München

Die Besteuerung von in Deutschland ansässigen Begünstigten ausländischer Stiftungen wirft seit jeher eine Reihe ungelöster Rechtsfragen auf. Diskutiert wurde in der Vergangenheit, ob und unter welchen Voraussetzungen Stiftungsleistungen an die im Inland lebenden Begünstigten der deutschen Einkommensteuer oder der deutschen Schenkungsteuer – oder möglicherweise beiden Steuerarten zugleich – unterliegen. Daneben betraf der Diskurs die sog. Zurechnungsbesteuerung gemäß § 15 AStG, eine Form der „Durchgriffsbesteuerung“ auf die thesaurierten Einkünfte ausländischer Stiftungen, d.h. deren (anteilige) Einbeziehung in das steuerpflichtige Einkommen der inländischen Begünstigten der Stiftung. Zu den angesprochenen Themenkreisen existierten vor zehn Jahren nur wenige finanzgerichtliche Urteile und auch kaum Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Viele der lange ungelösten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung der Begünstigten ausländischer Stiftungen sind in der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung angekommen und wurden auf die eine oder andere Weise entschieden. Zu begrüßen ist, dass die Rechtssicherheit für die betroffenen Steuerpflichtigen und ihre Berater in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, wenngleich nicht immer nach Wunsch der Steuerpflichtigen. Drei aktuelle finanzgerichtliche Urteile bestätigen diesen Trend. » weiterlesen

Neues zur Besteuerung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Destinatäre ausländischer Stiftungen gab es unlängst gute Neuigkeiten: Mit Verfügung vom 05.03.2020 (DStR 2020 S. 599) hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) einer Entscheidung des BFH aus dem letzten Jahr angeschlossen, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sogenannter „Zwischenberechtigter“ ist (BFH vom 03.07.2019 – II R 6/16, DB 2019 S. 2616; vgl. hierzu Wachter, DB 2019 S. 2430). Für die Steuerpflichtigen und ihre Berater bedeutet dies zunächst einen erfreulichen Zugewinn an Planungs- und Rechtssicherheit. Nichtsdestotrotz bleiben auch nach der Entscheidung des BFH und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung teils erhebliche Unsicherheiten. » weiterlesen

Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

Ausschüttungen eines ausländischen Trusts an in Deutschland ansässige Begünstigte unterliegen nach der Rechtsprechung des BFH der Schenkungsteuer, da von einem „Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse“ auszugehen sei (BFH vom 27.09.2012 – II R 45/10, BFH/NV 2013, 136 = RS0700263; vgl. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 13.03.2013). In Bezug auf rechtsfähige ausländische Familienstiftungen geht die wohl herrschende Auffassung hingegen bislang davon aus, dass von diesen vorgenommene satzungsmäßige Ausschüttungen ebensowenig als steuerpflichtige Schenkung anzusehen sind wie satzungsmäßige Ausschüttungen inländischer Stiftungen (vgl. hierzu Escher, Steuerboard vom 13.03.2013). In einem jüngeren Urteil des FG Baden-Württemberg wurde diese Sichtweise infrage gestellt (Urteil vom 22.04.2015 – 7 K 2471/12). » weiterlesen

DBA-Probleme der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Stiftungen und Trusts

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Die Hinzurechnungsbesteuerung „passiver“ Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die in einem Niedrigsteuerland ansässig sind (§§ 7 ff. AStG), ist vielen Beratern aus der Praxis bekannt – die Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft wird damit durchbrochen. Weniger bekannt ist, dass es eine ähnliche Regelung für inländische Begünstigte ausländischer Familienstiftungen und Trusts gibt, deren steuerliche Folgen viel dramatischer sind (§ 15 AStG). Zum einen bedarf es für diese sog. Zurechnungsbesteuerung keiner niedrigen Besteuerung im Ausland, zum anderen werden auch „aktive“ Einkünfte zugerechnet. Fatal wirkt sich dabei eine Vorschrift aus, die dem inländischen Begünstigten die Berufung auf die deutschen DBA versagt (§ 20 Abs. 1 AStG). » weiterlesen