Das Steuerrecht kennt eine Reihe sog. Entstrickungstatbestände – Vorgänge, die zur Versteuerung der stillen Reserven eines Wirtschaftsguts führen, ohne dass dieses vom Steuerpflichtigen verkauft oder sonst am Markt verwertet worden ist. Charakteristisch für diese Sachverhalte ist, dass sie nicht mit einem Liquiditätszufluss beim Steuerpflichtigen einhergehen, weshalb die Entstrickungsbesteuerung wirtschaftlich wie eine Substanzbesteuerung wirkt. Mit BMF-Schreiben vom 26.10.2018 (DB 2018 S. 2721) hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass die Entstrickungsbesteuerung unabhängig von einer Handlung des Steuerpflichtigen allein durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden kann, wenn dadurch das deutsche Besteuerungsrecht endet oder eingeschränkt wird – sog. „passive Entstrickung“. » weiterlesen
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Höhere Kosten für den Anleger bei Auslandsbeteiligungen
In bisher nicht gekannter Rekordzeit hat der BFH in der vergangenen Woche mit zwei Entscheidungen auf das gerade erst veröffentlichte BMF-Schreiben vom 16. 4. 2010 (IV B 2 – S 300/09/10003, DB0350421) zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) reagiert. Streitpunkt war insbesondere die Zuordnung von Zinseinkünften aus einer ausländischen Personengesellschaft. Der Tenor hat nicht nur praktische Bedeutung für inländische Beteiligte an einer solchen Gesellschaft, sondern auch für Investoren in geschlossenen ausländischen Immobilienfonds. » weiterlesen