Ist ein deutscher Gesellschafter an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und tätigt diese Ausschüttungen, stellt sich für den Gesellschafter die Frage, ob die Ausschüttungen zu steuerpflichtigen Einkünften führen und welche praktischen Fallstricke zu beachten sind. Bei Ausschüttungen einer EU-Gesellschaft muss ein Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG gestellt werden, um eine Steuerneutralität der Ausschüttung erreichen zu können. Wichtig dabei ist, dass der Antrag bis zum 31.12. des Jahres, das auf das Jahr der Ausschüttung folgt, zu stellen ist – für das Jahr 2020 bleiben also noch rund fünf Wochen, um die Antragsvoraussetzungen zu prüfen und den Antrag einzureichen. Ohne einen entsprechenden Antrag fingiert das Gesetz eine Steuerpflicht der Ausschüttung. Diesem Worst-Case-Szenario ist der BFH jedoch jüngst mit zwei Urteilen vom 04.05.2021 – VIII R 14/20 (DB 2021 S. 2468) und VIII R 17/18 entgegengetreten und öffnet mit diesen Verfahren die Tür für eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr auch ohne den Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG. » weiterlesen
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Keine steuerneutrale Finanzierung von Ausschüttungen durch unterjährige Einlagen
Die Frage ist einfach und wird häufig gestellt: Kann die Leistung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter als Einlagenrückgewähr steuerneutral erfolgen oder ist sie als Gewinnausschüttung steuerpflichtig? Die Antwort auf diese Frage ist weniger einfach, wie ein Blick in die komplexe Norm des § 27 KStG zeigt. Kern dieser Regelung ist das steuerliche Einlagekonto, das als reine Rechengröße dazu dient, die nicht steuerpflichtige Einlagenrückgewähr von der steuerpflichtigen Gewinnausschüttung abzugrenzen. Letztlich entscheidet vor allem der Bestand des steuerlichen Einlagekontos darüber, ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft (i) dem KapESt-Abzug unterliegen und (ii) beim vereinnahmenden Gesellschafter steuerpflichtig oder steuerneutral sind. » weiterlesen