Der Rat der Europäischen Union hat am 22.03.2021 die sog. DAC 7-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) verabschiedet. Im Kern geht es in der Richtlinie um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Verwaltungsbehörden zur umfangreichen informationellen Erfassung von Betreibern / Teilnehmern digitaler Plattformen. DAC 7 ändert die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011); letztere wurde durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) vom 26.06.2013 (mit Aktualisierungen) in nationales Recht umgesetzt. Ein für die aktuelle Betriebsprüfungspraxis wichtiger Bereich erfolgt durch die in DAC 7 vorgenommene „Weiterentwicklung“ sog. Joint Audits, die gerade bei EU/EWR grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zunehmend Bedeutung erlangen und zeitnahe Prüfungen voraussetzen. Zu diesem Zweck wird in DAC 7 ein neuer Artikel 12a mit der Überschrift „gemeinsame Prüfungen“ eingeführt, der bis spätestens ab dem 01.01.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Deshalb ist eine Anpassung des EUAHiG vermutlich im Laufe der nächsten Legislaturperiode zu erwarten. » weiterlesen