Im Rahmen der zum Veranlagungszeitraum 2009 eingeführten Abgeltungsteuer sind Gewinne aus Aktienverkäufen stets als Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerbar, soweit nicht aufgrund eines Erwerbs der Anteile vor 2009 ein sogenannter Altfall vorliegt. In diesen Altfällen ist ein Veräußerungsgewinn bezüglich der Aktien außerhalb der (inzwischen abgelaufenen) einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Der BFH hat jüngst den umstrittenen Fall eines Aktientauschs mit Barabfindung im Zusammenhang mit solchen vor 2009 erworbenen Anteilen entschieden. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH festgestellt, dass die Barabfindung bei einem Aktientausch (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG) nicht als Dividende steuerpflichtig ist, wenn die Veräußerung der betreffenden Aktien steuerfrei wäre (Urteil vom 20.10.2016 – VIII R 10/13, DB 2017 S. 101). » weiterlesen