In Sachsen-Anhalt ist der Satz für die Grunderwerbsteuer seit März 2010 von 3,5% auf 4,5% angestiegen. Damit folgte ein erstes Flächenland den Beispielen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die bereits 2007 und 2009 aus dem bis dahin geltenden bundeseinheitlichen Einheitstarif ausgestiegen waren. Angesichts der klammen Haushaltskassen dürften dem aller Voraussicht nach weitere Bundesländer folgen. Hierbei handelt es sich um eine reine Steuererhöhung, da sich an der Bemessungsgrundlage und den Anwendungsregeln im Grunderwerbsteuergesetz nichts geändert hat. » weiterlesen