Durch den koordinierten Ländererlass vom 22.06.2017 (BStBl. I 2017 S. 902 = ) haben bis auf Bayern sämtliche Bundesländer einheitlich Stellung zur Anwendung der geänderten Vorschriften für die Erbschaftsteuerbefreiung von Unternehmensvermögen genommen. Mit Verfügung vom 14.11.2017 (DStR 2017 S. 2554) hat sich nun die bayerische Finanzverwaltung den anderen Bundesländern angeschlossen. In zwei Punkten weicht Bayern allerdings (berechtigterweise) ausdrücklich von der Sichtweise der übrigen Bundesländer ab. » weiterlesen