Gemäß § 6 Abs. 1 AStG führt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht dazu, dass die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen qualifizierten Kapitalgesellschaftsbeteiligungen auch ohne Veräußerung aufgedeckt werden und ein Veräußerungsgewinn gemäß § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist. Diese Wegzugsbesteuerung kann gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich entfallen, wenn die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auf „vorübergehender Abwesenheit“ beruht und der Steuerpflichtige innerhalb von fünf (gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 AStG ggf. zehn) Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 31.10.2019 (1 K 3448/17 E) nunmehr entschieden, dass für die Frage, ob das Merkmal der „vorübergehenden Abwesenheit“ i.S.v. § 6 Abs. 3 AStG erfüllt ist, auch der von Beginn an bestehende Rückkehrwille als subjektives Element maßgeblich ist. Damit stellt sich das FG Münster auf eine Linie mit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung und gegen Teile des Schrifttums. » weiterlesen