Wegfall des erbschaftsteuerlichen Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

RA Laurenz Lipp, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

In zwei Parallelentscheidungen vom 16.03.2021 (II R 10/18, DB 2021 S. 1855 und II R 11/18) hatte sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Veräußerung von Wirtschaftsgütern einer Unterpersonengesellschaft einen Verstoß gegen die – für eine begünstigte Übertragung der Obergesellschaft – laufenden erbschaftsteuerlichen Behaltensregelungen darstellt und hat sich damit erstmalig zur Anwendung der erbschaftsteuerlichen Verfügungsbeschränkungen bei mehrstöckigen Unternehmensstrukturen positioniert. Da der Gesetzeswortlaut hier ausdrücklich nur auf einstöckige Gesellschaftsstrukturen Bezug nimmt, kam es in der Praxis bei der Übertragung von Anteilen an Konzernstrukturen immer wieder zu Unsicherheiten und Streitpotenzialen mit den Finanzämtern. Die Entscheidungen bringen damit endlich ein wenig Licht ins Dunkel bei einer Thematik, bei der in der Beratungspraxis abschließende Rechtsicherheit bislang nur mit verbindlichen Auskünften hergestellt werden konnte. » weiterlesen

Folgen der Corona-Maßnahmen für ererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen

RA/FAStR/FAErbR Heiko Wunderlich ist Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München

Die Corona-Pandemie kann sich mittelbar auch auf die Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigung im Erb- oder Schenkungsfall auswirken. Dann nämlich, wenn die vorausgesetzten Haltefristen oder die Lohnsummen nicht erreicht werden. Die Finanzbehörden haben sich bisher nur unzureichend dazu positioniert. » weiterlesen