EuGH: Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umwandlungen (§ 6a GrEStG) keine unzulässige Beihilfe

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Von den vielfältigen Irrungen und Wirrungen, die die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel hervorgerufen hat (siehe Fischer, Steuerboard vom 15.01.2016), ist nun zumindest eine Frage praktisch geklärt. Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 (Rs. C-374/17, RS1291575) zum Vorlagebeschluss des BFH vom 30.05.2017 (II R 62/14, DB 2017 S. 1368) Stellung genommen und entschieden, dass es sich bei der Konzernklausel des § 6a GrEStG nicht um eine Beilhilfe i.S.v. Art. 107 AEUV handelt. » weiterlesen

Irrungen und Wirrungen bei der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Seit Inkrafttreten der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG) im Jahr 2010 ranken sich diverse klärungsbedürftige Probleme um diese Vergünstigung. Über die Behandlung der offenen Zweifelsfragen konnte bislang weder im Schrifttum noch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit erzielt werden. Erhebliche Rechtsunsicherheit ist die Folge. Der Kernpunkt der Streitigkeiten ist, dass sich der Umfang der Vergünstigung bei wortlautgetreuer Anwendung auf ein Minimum beschränken würde. Diverse – gleichwohl schutzbedürftige – Konstellationen wären nicht erfasst. So verwundert es wenig, dass sich der BFH mit einigen Fallgruppen konfrontiert sah. In einem Rundumschlag haben die Richter nun am 25.11.2015 das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den anhängigen Verfahren beizutreten und Stellung zu beziehen. » weiterlesen

EU-Widrigkeit der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG?

Die Europäische Kommission hatte bereits mit Schreiben vom 24.2.2010 Zweifel an der Vereinbarkeit der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1 a KStG mit dem EU-Recht geäußert und daher das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet. Daraufhin hat die deutsche Finanzverwaltung entschieden, die angesprochene Regelung bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden. Bereits durchgeführte Veranlagungen bleiben bestehen, doch im Fall einer Negativentscheidung muss mit einer Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger gerechnet werden. » weiterlesen

Sanierung schwer gemacht

Nun ist es amtlich. Die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG, die bei Körperschaften den Untergang der Verlustvorträge im Fall der Sanierung verhindern sollte, wurde von der Europäischen Kommission am 26. 1. 2011 als unerlaubte Beihilfe gebrandmarkt. Damit hat sich das Beihilfeverbot wieder einmal als scharfes Schwert der EU erwiesen und im Ergebnis den Kreis der unter das Verlustabzugsverbot fallenden Sachverhalte wieder deutlich ausgeweitet. Im Gegensatz zu dem ebenfalls als unerlaubte Beihilfe qualifizierten § 8c Abs. 2 KStG, der die von Untergang bedrohten Verluste für einen kleinen Kreis von Gesellschaften innerhalb von fünf Jahren retten wollte, sind die Rechtsfolgen diesmal jedoch fatal. § 8c Abs. 2 KStG war nämlich nie in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte diese Sonderregelung für bestimmte Wagniskapitalbeteiligungen der EU-Kommission vorab zur Genehmigung vorgelegt, dafür aber keine Genehmigung erhalten. » weiterlesen

Kippt die EU die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuerrecht?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath + Partners, München

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die im Rahmen des Verlustabzugs bei Körperschaften geregelte Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen könnte. Ende Februar 2010 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 8. 4. 2010)  hat die EU-Kommission deshalb ein beihilferechtliches Prüfverfahren eröffnet. Die Sanierungsklausel ist somit bis auf Weiteres nicht mehr anzuwenden. Dies gilt selbst dann, wenn bereits eine verbindliche Auskunft erteilt worden ist. » weiterlesen