Der BFH veröffentlichte am 9. 3. 2011 zeitgleich drei Grundsatzurteile zum Verhältnis von Vorsteuerabzug und Entnahmebesteuerung bei der Umsatzsteuer. Entscheidende Aussage des BFH ist, dass beim Bezug von Eingangsleistungen, welche bestimmten Ausgangsumsätzen direkt und unmittelbar zugeordnet werden können, das Recht auf Vorsteuerabzug nur besteht, wenn die fraglichen Ausgangsumsätze vorsteuerunschädlich sind. Zudem wurde festgestellt, dass der direkten und unmittelbaren Einzelzuordnung der Vorsteuerbeträge generell Vorrang einzuräumen ist. Somit sind, falls die unmittelbare Einzelzuordnung möglich ist, nur mittelbar verfolgte Zwecke für den Vorsteuerabzug unerheblich. » weiterlesen