Der EuGH hatte innerhalb kurzer Zeit zweimal darüber zu entscheiden, ob der Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung, in der nachträglich Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, zulässig sei. Spezielle Ausschlussfristen für den Vorsteuerabzug im slowakischen und portugiesischen Umsatzsteuergesetz standen einem Vorsteuerabzug entgegen. In der Rs. Volkswagen AG (Urteil vom 21.03.2018 – Rs. C-533/16) ging es um die Berichtigung einer Rechnung, in der ursprünglich keine Steuer ausgewiesen war, weil der Leistende von einem nicht steuerbaren Vorgang ausging. In der Rs. Biosafe (Urteil vom 12.04.2018 – Rs. C-8/17) war zunächst ein falscher Steuersatz angewandt worden (ermäßigt 5% statt regulär 21%). Auf diesen Unterschied ging der EuGH jedoch nicht ein. Offenbar sah der EuGH darin keinen für seine Entscheidungen relevanten Aspekt. » weiterlesen