Man raunt in beteiligten Verkehrskreisen, die deutsche Finanzverwaltung – genauer das BZSt – habe eine Entdeckung gemacht und festgestellt, dass es nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG bis dato unerkannte Schätze zu heben gebe, nämlich bei der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Rechten. Sind solche Rechte in ein inländisches Register eingetragen, dann seien daraus generierte Erträge im Inland zu versteuern. Sie unterfielen der beschränkten Steuerpflicht, gleichviel, von wem sie erwirtschaftet würden, also auch in tiefgestaffelten Konzernen, und gleichviel wo, ob im Inland oder aber im Ausland. Folge sei die Pflicht zur Einbehaltung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG. „Hintergründig-ursächlicher“ Auslöser für die fiskale „Entdeckung“ scheint bei alledem die ertragrealisierende Trump‘sche US Tax Reform aus dem Jahre 2018 zu sein, konkret die sog. „Transition Tax“ oder auch „Repatriation Tax“. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: beschränkte Steuerpflicht
Erbschaftsteuerpflicht im Inland bei Vermächtniserwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks
Das FG München hat sich mit Urteil vom 10.07.2019 (4 K 174/16; vgl. dazu Wachter, DB 2019 S. 2214) zu der umstrittenen Frage positioniert, ob der Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks durch Vermächtnis zu einer beschränkten Erbschaftsteuerpflicht führt. Dabei hat es die Steuerpflicht bejaht und sich damit der herrschenden Auffassung im Schrifttum entgegen gestellt. » weiterlesen
Vollumfängliche Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall
Wenn eine ausländische Körperschaft inländische Kapitalgesellschaftsanteile veräußert, wird der Veräußerungsgewinn in vielen Fällen infolge eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung im Quellenstaat Deutschland ausgenommen. Der BFH hat mit einem am 25.10.2017 veröffentlichten Urteil vom 31.05.2017 (I R 37/15, RS1252965) entgegen weitverbreiteter Beratungspraxis, Handhabung durch die Finanzverwaltung und dem erstinstanzlichen Urteil (FG Hessen vom 28.04.2015 – 4 K 1366/14) entschieden, dass eine inländische Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall auch ungeachtet einer abkommensrechtlichen Freistellung ausscheidet. » weiterlesen
Verzichtsgewinn bei ausländischen Immobiliengesellschaften
Nach dem jüngst veröffentlichten und bemerkenswerten Urteil des BFH vom 07.12.2016 (BFH vom 07.12.2016 – I R 76/14, DB 2017 S. 759) bildet das von einer ausländischen Kapitalgesellschaft aufgenommene Finanzierungsdarlehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus deutschen Immobilien (Vermietung / Verpachtung und Veräußerung) kein Betriebsvermögen. Demzufolge führt auch der Verzicht auf die Darlehensforderung seitens des Gläubigers nicht zu inländischen Einkünften. Die Entscheidung des BFH beseitigt Rechtsunsicherheiten und ermöglicht Investoren eine steuerneutrale Abwicklung von ausländischen Objektgesellschaften. » weiterlesen
Darlehensverzicht gegenüber ausländischer Immobilienkapitalgesellschaft ist nicht steuerpflichtig
Seit dem Jahressteuergesetz 2009 („JStG 2009“) stellt sich für ausländische Immobilieninvestoren die bedeutsame Frage, ob ein Ertrag aus einem ihnen gegenüber erklärten Darlehensverzicht zu versteuern ist (grundlegend Günkel, in JbFSt 2010/2011 S. 826). Dieser Klassiker der Beratungspraxis beschäftigt nun – nach längerer Diskussion in der steuerrechtlichen Literatur – die Finanzgerichte. Mit Urteil vom 12. November 2014 (12 K 12320/12, IStR 2015 S. 32) entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass ein Darlehensverzicht gegenüber einer ausländischen Objektkapitalgesellschaft mit inländischen Veräußerungseinkünften (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG) nicht steuerpflichtig ist. Ob sich der BFH der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg anschließen wird, bleibt abzuwarten (Revision anhängig: I R 76/14). Zumindest im Bereich der Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG) hält Gosch einen Darlehensverzicht für nicht gewinnwirksam (Gosch in Kirchhof, EStG14, § 49 EStG Rn. 46). » weiterlesen
Golf ist kein Volkssport
Das Frühjahr bietet Anlass, sich statt mit Verlustvernichtung und Zinsabzugsbeschränkungen mit schönen Themen zu beschäftigen. Hierzu gehören das erfreuliche Abschneiden von Schalke 04 in der Champions League und auch die jüngsten Erfolge von Martin Kaymer im Profigolf. Ersteres begeistert die halbe Nation, Golf hingegen gilt als „Randsport“ (so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Zeitungsinterview). Man mag es kaum glauben, aber das hat Auswirkungen auf die Besteuerung. » weiterlesen
Erbschaftsteuer enthält gravierende Nachteile für beschränkt Steuerpflichtige
Ende April hat der EuGH eine weitere nationale Regelung als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gekippt (Az. Rs. C-510/08, DB 2010 S. 931). Dies betrifft sowohl Erbschaften und Schenkungen nach dem alten, bis 2008 geltenden Recht, als auch die neuen Vorschriften der Erbschaftsteuerreform 2009. » weiterlesen