Noch bis Ende des Jahres können Kapitalgesellschaften die Anwendung der neuen Streubesitzregelung (vgl. § 8b Abs. 4 KStG) in 2013 vermeiden. Denn Dividenden aus der Beteiligung unter 10% an einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegen nach dem 28.2.2013 grundsätzlich der vollen Besteuerung mit Körperschaftsteuer. Bisher wurde hier eine Steuerfreistellung von 95% gewährt. Da aber eine unterjährig erworbene Beteiligung von mindestens 10% als zu Beginn des Kalenderjahres erworben gilt, besteht noch Gestaltungspotenzial. » weiterlesen
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Notleidende Gesellschafterdarlehen – nur eine „merkwürdige Unwucht“?
In Krisenzeiten wird die praktische Gestaltungsberatung geradezu „auf den Kopf gestellt“. Stand in guten Zeiten die Optimierung der Steuerbelastung auf (mögliche) künftige Gewinne im Vordergrund, geht es aktuell im Zusammenhang mit wirtschaftlich dringend erforderlichen Umstrukturierungen und Sanierungen darum, prohibitive Steuerbelastungen auf reale Verluste zu vermeiden. » weiterlesen