Bestimmte BFH-Entscheidungen entfalten ihre Bedeutung nicht schon bei Veröffentlichung, sondern erst mit ihrer Handhabung durch die Finanzverwaltung. So geschehen mit der Entscheidung des BFH vom 30. 6. 2011 (VI R 37/09, BStBl. II 2011 S. 923 = DB 2011 S. 2127), die den Zufluss eines geldwerten Vorteils bei Ausübung von Mitarbeiteraktienoptionen zum Gegenstand hat. Diese Entscheidung hat zwar durchaus ein Echo in der Literatur gehabt, die Bedeutung dieser Entscheidung aus Sicht der Finanzverwaltung kommt in den Besprechungen jedoch nur andeutungsweise zur Geltung. Denn nach der in der Praxis teilweise von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung, vermitteln vinkulierte Kapitalanteile kein wirtschaftliches Eigentum mehr, was faktisch zu einer Abschaffung von vinkulierten Minderheitsbeteiligungen im Steuerrecht führen würde. Damit könnten z.B. Dividenden aus vinkulierten Kapitalanteilen steuerlich nur noch Mehrheitsgesellschaftern zugerechnet werden, oder, wenn kein Mehrheitsgesellschafter vorhanden ist, könnten Dividenden nicht mehr zugerechnet werden. Vinkulierte Minderheitsbeteiligungen könnten kein Betriebsvermögen sein und Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG bei solchen Beteiligungen nicht mehr entstehen. » weiterlesen
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Es war einmal ein idealer Holdingstandort
Es war einmal ein nahezu idealer Holdingstandort, der hieß Deutschland – zumindest in der Theorie. Die Geschichte beginnt mit dem Standortsicherungsgesetz vom 18. 9. 1993 und dem darin erklärten Willen, den Holdingstandort Deutschland im gerade beginnenden europäischen Steuerwettbewerb nach vorne zu bringen. Der EU-weite Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern im zwischengesellschaftlichen Verhältnis und die Möglichkeit, Beteiligungen steuerneutral im Wege des Anteilstauschs in andere EU-Staaten zu transferieren, hatte zum 1. 1. 1992 alle bis dahin bestehenden Schutzwälle gegenüber Holdinggesellschaften niedergerissen und den Wettbewerb um den günstigsten Holdingstandort eröffnet. » weiterlesen