§ 17 EStG regelt die Steuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die sich im Privatvermögen befinden. Voraussetzung der Steuerpflicht ist, dass die Beteiligung des Veräußerers innerhalb der letzten fünf Jahre bestimmte Wesentlichkeitsgrenzen überschritten hat. Die Beteiligungsgrenze lag bis einschließlich 1998 bei mehr als 25%. Mit Wirkung ab dem Vz. 1999 wurde sie auf mindestens 10% gesenkt, um dann ab dem Vz. 2002 erneut (auf mindestens 1%) gesenkt zu werden. Angesichts der wiederholten Verschärfungen entspricht es beinahe einer Gesetzmäßigkeit, dass die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt“ in den Übergangszeiträumen zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung auf der einen und Stpfl. auf der anderen Seite führen musste. » weiterlesen