In der norddeutschen Tiefebene, genauer: der schleswig-holsteinischen Prüfungspraxis, zeigen sich neuerlich Tendenzen, bei Beteiligungserwerben interne Gemeinkosten als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln. Das fußt ersichtlich auf Verlautbarungen, welche – erklärtermaßen als „persönliche Meinung“ und „nicht in dienstlicher Eigenschaft“ – von Mitgliedern der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung herrühren (Dirk Krohn, „Kosten für den Vermögensübergang“ – Ein unterschätztes Prüfungsfeld im Rahmen von aktuellen Betriebsprüfungen, DB 2018 S. 1755; Markus Ettinger, Interne Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen, Ubg 2017 S. 41). Deren Auffassung wurde andernorts nicht rezipiert. Sie ist zu Recht isoliert geblieben. Eine entsprechende Verwaltungs- oder Prüfpraxis ist bislang bundesweit unbekannt. Wie man hört, wird derzeit aber versucht, andere Landesfinanzverwaltungen von der neuen Idee zu begeistern. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Beteiligungserwerb
EUGH bestätigt die Rechtmäßigkeit der Sanierungsklausel im Rahmen des Anteilseignerwechsels – Verlustvorträge bleiben rückwirkend erhalten
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.06.2018 (Rs. C-203/16 P u.a., RS1274432; vgl. dazu auch Müller, StR kompakt, DB1274429) entschieden, dass die Sanierungsklausel zum Erhalt der Verlustvorträge im Rahmen des Anteilseignerwechsels bei Kapitalgesellschaften gem. § 8c Abs. 1a KStG keine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und mithin rechtmäßig ist. » weiterlesen
Verlustabzugsverbot bei unterjährigem Anteilseignerwechsel
Das Thema der periodenübergreifenden steuerlichen Nutzung von Verlusten, die Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) erleiden, kann mit Fug und Recht als Dauerbrenner bezeichnet werden. Sie ist dem Fiskus seit jeher ein Dorn im Auge, weshalb er fortwährend bestrebt ist, die Möglichkeiten der Verlustnutzung einzuschränken. Vorläufiger gesetzgeberischer Schlussakkord ist die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte und seit dem 1. 1. 2008 geltende Regelung, nach der einer Kapitalgesellschaft der Abzug von Verlusten untersagt ist, wenn und soweit es auf Anteilseignerebene zu einem sog. „schädlichen Beteiligungserwerb“ kommt. » weiterlesen
Tu felix austria – Österreich vermeidet umfassende Zinsschranke
Im Prinzip ist alles ganz einfach: Zinsaufwendungen für Fremdkapital sind Betriebsausgaben und mindern als solche die steuerlichen Bemessungsgrundlagen. Das gilt auch dann, wenn (angemessene) Zinsen an Gesellschafter gezahlt werden oder es sich um ein Darlehen handelt, dass zur Finanzierung eines Beteiligungserwerbs aufgenommen wurden. Die zunehmend auch international in Mode kommenden Abzugsverbote für Fremdkapitalzinsen verstoßen klar gegen diese Grundsätze und verletzen damit das objektive Nettoprinzip. » weiterlesen