Schüttet eine deutsche AG Dividenden aus, so behält die auszahlende Stelle KapESt i. H. von 25% (zzgl. SolZ) ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Handelt es sich bei der Aktionärin um eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, so wird die KapESt auf deren KSt-Schuld angerechnet. Dividendeneinkünfte sind bei deutschen Kapitalgesellschaften nunmehr steuerbefreit, lediglich 5% der Bruttodividenden gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Im Ergebnis wird die Abgeltungsteuer daher erstattet oder auf die übrige, auf steuerpflichtige Einkünfte entfallende KSt angerechnet. » weiterlesen