Beteiligungsverkäufe: Kein Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen!

Der BFH veröffentlichte am 9. 3. 2011 zeitgleich drei Grundsatzurteile zum Verhältnis von Vorsteuerabzug und Entnahmebesteuerung bei der Umsatzsteuer. Entscheidende Aussage des BFH ist, dass beim Bezug von Eingangsleistungen, welche bestimmten Ausgangsumsätzen direkt und unmittelbar zugeordnet werden können, das Recht auf Vorsteuerabzug nur besteht, wenn die fraglichen Ausgangsumsätze vorsteuerunschädlich sind. Zudem wurde festgestellt, dass der direkten und unmittelbaren Einzelzuordnung der Vorsteuerbeträge generell Vorrang einzuräumen ist. Somit sind, falls die unmittelbare Einzelzuordnung möglich ist, nur mittelbar verfolgte Zwecke für den Vorsteuerabzug unerheblich. » weiterlesen

Wo beginnt der Gestaltungsmissbrauch?

Zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung besteht ein natürlicher Interessengegensatz: Der Steuerbürger darf, kann und will seine Erwerbssphäre so gestalten, dass er möglichst wenig Steuern zahlt und die Finanzverwaltung soll, muss und will ein möglichst hohes Steueraufkommen generieren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wo die Grenzen der steuerlichen Gestaltung liegen bzw. wo der Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO beginnt.

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