Öffentliche Kassen sind chronisch leer. Daher sehen sich immer mehr öffentlich-rechtliche Institutionen, wie Kommunen, Landkreise, Hochschulen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) dazu gezwungen, ihre Leistungen gegen Entgelt anzubieten. Und sobald Geld fließt, ist das Finanzamt nicht mehr weit weg. Auch wenn die Einnahmen vielfach nicht die Kosten decken, muss geprüft werden, ob der Sachverhalt der Mehrwertsteuer unterliegt. Denn hier kommt es – anders als im Ertragsteuerrecht – nicht darauf an, ob ein Gewinn erzielt wird. Es genügt vielmehr die bloße Erzielung von Einnahmen. Die Heranziehung zur Mehrwertsteuer ist allerdings keinesfalls immer ein Nachteil. Nicht selten will z. B. eine Kommune sogar mit einer bestimmten Tätigkeit unter die Steuerpflicht fallen, da sie dann dazu berechtigt ist, eine Erstattung der ihr in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (Vorsteuer) zu beantragen. » weiterlesen