Aktuelle Entwicklungen beim Wechsel des Durchführungswegs der Pensionszusage zu einem Pensionsfonds

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Assoziierter Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Übertragung aus einer Direktzusage resultierender Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds erfreut sich in der Praxis einer zunehmenden Beliebtheit. Insbesondere aus Sicht des Arbeitgebers bietet der Wechsel des Durchführungswegs eine Reihe von Vorteilen. Hierzu zählen neben der Befreiung von der § 6a EStG-Pensionsrückstellung u.a. der niedrigere Beitrag für die gesetzliche Insolvenzsicherung sowie die externe Durchführung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Die kürzlich veröffentlichte BFH-Entscheidung vom 19.04.2021 (VI R 45/18, DB 2021 S. 2059) sowie die am 12.08.2021 veröffentlichte Neufassung der Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge betreffen zwei wichtige praktische Fragestellungen. » weiterlesen

Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Der BFH hatte sich im Urteil vom 9. 12. 2010 (VI R 57/08, DB 2011 S. 688) mit dem Ausdruck „Beiträge des Arbeitgebers“ zu befassen und entschied, dass darunter alle Beiträge fallen, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und an eine Versorgungseinrichtung geleistet werden. Eigene Beiträge des Arbeitnehmers sind dagegen anzunehmen, wenn aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Versorgungseinrichtung eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers besteht.  » weiterlesen

Arbeitnehmerentsendungen – Gleichbehandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Auch in Zeiten effizienter Kommunikationsmittel kommt der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern durch Entsendungen innerhalb des Konzerns große Bedeutung zu. Bei kurz- und mittelfristigen Entsendungen bleibt häufig das Arbeitsverhältnis im Entsendestaat bestehen und der Arbeitnehmer  Mitglied des Sozialversicherungssystems des entsendenden Staats;  das entsendende Unternehmen führt die betriebliche Altersversorgung während der Entsendung fort, das aufnehmende Unternehmen gewährt keine betriebliche Altersversorgung. Umso mehr erstaunt, dass bislang streitig ist, ob Arbeitnehmer im Gaststaat für die Beitragszahlungen an eine Altersversorgungseinrichtung („Einrichtung“) mit Sitz im Ausland dieselben steuerlichen Erleichterungen beanspruchen können, die gewährt werden, wenn Beiträge an eine Einrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Versicherung im Rahmen einer Direktversicherung) mit Sitz im Inland geleistet werden. » weiterlesen

Fließt ein Einmalkapitalbetrag bereits mit der Ausübung des Wahlrechts zugunsten einer Altersrente zu?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Selbst steuerlichen Laien ist bekannt: Arbeitslohn wird bei Zufluss besteuert. Dies hört sich einfach an, ist es oftmals aber nicht. Denn Arbeitslohn kann auf verschiedene Art und Weise zufließen, als Barlohn durch Zahlung, in der Regel auf ein Konto des Mitarbeiters, oder durch Gutschrift in den Büchern des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber den gutgeschriebenen Betrag zugunsten des Mitarbeiters eindeutig vom Arbeitgebervermögen  separiert. » weiterlesen