Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung werden nicht klarer. Zu den vielen Unsicherheiten sind weitere bezüglich der Beherrschung des Besitzunternehmens hinzugekommen: Denn mit Urteil vom 16.09.2021 – IV R 7/18 (veröffentlicht am 03.02.2022) hat der IV. Senat des BFH seine Rechtsprechung zum Durchgriffsverbot bei einer personellen Verflechtung des Besitzunternehmens geändert, ohne das der I. Senat dem folgen würde. Offen ist auch, wie sich dies auf der Ebene der mittelbar beherrschenden Gesellschafter auswirkt. » weiterlesen
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Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung: Anerkennung durch den BFH und potenzielle Auswirkungen auch auf Stiftungen
Von einer sog. Betriebsaufspaltung ist die Rede, wenn ein wirtschaftlich einheitliches Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt ist. Diese Aufteilung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen für dessen Betrieb erforderliche Wirtschaftsgüter (wesentliche Betriebsgrundlagen) zur Nutzung überlässt (sog. sachliche Verflechtung) und Besitz- und Betriebsunternehmen einheitlich beherrscht werden (sog. personelle Verflechtung). Die steuerliche Folge ist so einfach wie weitreichend: Das Besitzunternehmen übt keine vermögensverwaltende Tätigkeit (Nutzungsüberlassung) aus, sondern wird zum Gewerbebetrieb. Handelt es sich beim Besitzunternehmen um eine gemeinnützige Stiftung, führt die Betriebsaufspaltung zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der BFH hat jetzt mit Urteil vom 17.11.2020 (I R 72/16) erstmals entschieden, dass diese steuerlichen Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn das Betriebsunternehmen seinen Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland hat. » weiterlesen
Der Bundesfinanzhof und die ungarische Personengesellschaft
Der BFH befasst sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 25. 5. 2011 (I R 95/10, DB 2011 S. 6) mit interessanten international-steuerlichen Fragen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung. Ein klassischer internationaler Qualifikationskonflikt ist vom BFH zu lösen; transparentes und intransparentes Besteuerungskonzept bei Personengesellschaften stoßen aufeinander. » weiterlesen