Das Jahressteuergesetz 2010 sieht im Internationalen Steuerrecht zwei Gesetzesänderungen vor, die als „Lex Malta“ und „Lex Mikrochirurgie“, kurz „Lex M&M“, bezeichnet werden könnten. Es geht dabei in beiden Fällen um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, wonach das Einkommen einer von Inländern beherrschten, niedrigbesteuerten, ausländischen Kapitalgesellschaft dann direkt ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet wird, wenn die ausländische Gesellschaft keine aktive Tätigkeit ausübt. Den Anwendungsbereich für diesen direkten Zugriff auf ausländisches Steuersubstrat hat der Gesetzgeber aus Furcht vor Umgehungen allerdings deutlich zu weit gezogen, sodass diese Besteuerung auch Sachverhalte mit höchst aktiver Tätigkeit und in einer abgewandelten Form auch Betriebstätten treffen kann. » weiterlesen