Das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das am 24. September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, enthält zahlreiche Neuregelungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG-E). So soll die Freigrenze von 110 auf 150 Euro steigen. Erst wenn der geldwerte Vorteil pro Teilnehmer diesen Betrag übersteigt, wäre künftig Lohnsteuer fällig. Was auf den ersten Blick nach einer Erleichterung aussieht, entpuppt sich jedoch nach genauer Analyse als Verschärfung der Rechtslage. Die Lohnsteuerbelastung dürfte deshalb ab 2015 in vielen Fällen steigen, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt. » weiterlesen