Folgen der Corona-Maßnahmen für ererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen

RA/FAStR/FAErbR Heiko Wunderlich ist Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in München

Die Corona-Pandemie kann sich mittelbar auch auf die Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigung im Erb- oder Schenkungsfall auswirken. Dann nämlich, wenn die vorausgesetzten Haltefristen oder die Lohnsummen nicht erreicht werden. Die Finanzbehörden haben sich bisher nur unzureichend dazu positioniert. » weiterlesen

Der Ferrari als Dienstwagen

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln

Das Auto als Fortbewegungsmittel und Statussymbol steht in Deutschland weiterhin hoch im Kurs. Der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehende Dienstwagen ist ein üblicher Vergütungsbestandteil bei Arbeitnehmern. Auch Selbstständige halten regelmäßig Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die einen privaten Nutzungsanteil aufweisen. Bei Betriebsprüfungen ist der Dienstwagen ein Dauerbrenner. Auch die Rechtsprechung ist immer wieder mit diesem Thema befasst.

Grundsätzlich obliegt dem Steuerpflichtigen die Entscheidung, ob und welche Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Es gibt dabei aber auch Grenzen, wie der BFH zuletzt in einem Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12, DB0665748) entschieden hat. » weiterlesen

Rückwirkende Verschärfung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG durch das Jahressteuergesetz 2010?

RA/FAStR/StB Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Ein unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb von mehr als 25% bzw. mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft durch einen Erwerber führt im Grundsatz zu einem (steuerlichen) Untergang nicht genutzter Verluste oder eines Zinsvortrags der Gesellschaft (§ 8c Abs. 1 Satz 1 oder 2, § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG). Der Kauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder die Anteilsübertragung im Rahmen einer Umstrukturierung kann somit zu einem erheblichen Steuerschaden der Gesellschaft führen (schädlicher Beteiligungserwerb). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei zahlreichen Unternehmen in Folge der zurückliegenden Wirtschaftskrise Verlustvorträge bestehen, kommt der Vorschrift bei der steuerlichen Strukturierung einer Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung erfahrungsgemäß zentrale Bedeutung zu. Dabei kann Ansatz für eine „richtige“ Strukturierung die Nutzung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG sein (§ 8c Abs. 1 Satz 6 – 8 KStG). » weiterlesen