Nach § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse von in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten in die steuerliche Gewinnermittlung zu übernehmen. Ob Grund- und Sicherungsgeschäfte einzeln zu bewerten sind, oder vielmehr Bewertungseinheiten zur Absicherung „finanzwirtschaftlicher Risiken“ zu bilden sind, knüpft an die handelsbilanzielle Bilanzierungspraxis an, die auf Grund der Einführung des § 254 HGB im Rahmen des BilMoG vom 25. 5. 2009 eine gesetzliche Grundlage aufweist. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 25. 8. 2010 (DB 2010 S. 2024) erstmals zu Einzelaspekten von Bewertungseinheiten im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung Stellung genommen. » weiterlesen