Neues vom Familienheim: BFH entscheidet zugunsten des Erwerbers über zwingende Gründe des Auszugs

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M.

Beim BFH ist erneut ein Urteil über die erbschaftsteuerrechtliche Befreiung des sog. Familienheims ergangen (BFH vom 01.12.2021 – II R 18/20). Der für die Erbschaftsteuer zuständige II. Senat hob das vorinstanzliche Urteil des FG Düsseldorf (vom 08.01.2020 – 4 K 3120/18 Erb) aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung auf und verwies die Sache zur Nachholung der relevanten Tatsachenfeststellungen an das FG zurück. » weiterlesen

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Trusts: Von (In-)Transparenz und Zwischenberechtigung

RA/StB Dr. Marcus Niermann, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Sogenannte Trusts sind Rechtskonstruktionen des angloamerikanischen Rechtskreises, die sich im Grundsatz durch folgendes Dreiecksverhältnis beschreiben lassen: Der Settlor (Errichter) überträgt dem Trustee (Verwalter) ein gewisses Vermögen, das dieser upon trust zugunsten der Beneficiaries (Begünstigten) hält. Der Trust selbst ist ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Kern handelt es sich somit um ein Rechtsinstitut, das – je nach konkreter Ausgestaltung, die sehr flexibel ist – Ähnlichkeiten mit den deutschen Rechtsinstituten der Treuhand bzw. der Stiftung aufweist. » weiterlesen

Die Behandlung privater Darlehensverluste im Jahr 2020

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

Aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH zur Behandlung privater Darlehensverluste und des damit einhergehenden Paradigmenwechsel hat sich die steuerliche Behandlung von Darlehensverlusten seit 2017 grundlegend verändert. Aufgrund der Rechtsprechungsänderung wurde schließlich der Gesetzgeber tätig, der mit zwei „Nichtanwendungsgesetzen“ reagierte. Mit den Neureglungen ergeben sich neue Problemfelder. » weiterlesen