Big Data auch in der Finanzverwaltung? Neues bei den Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 AO!

StB/Tax Advisor Dr. Marco Ottenwälder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Bamberg

DAC 6, Country-by-Country Reporting, Common Reporting Standard, FATCA & Co. Das Bedürfnis (oder gar die Begierde) der Steuerverwaltungen in vielen Staaten nach steuerrelevanten Daten hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Gleichermaßen stieg (und steigt) der Aufwand und ebenso die Rechtsunsicherheit der Steuerpflichtigen deutlich an, um diesen, meist bußgeld- oder gar strafbewehrten und nicht selten sehr weitgehend formulierten (oder zumindest sehr weitgehend durch die Finanzverwaltung interpretierten) Mitteilungspflichten nachzukommen. Aufgrund häufiger Änderungen des § 138 Abs. 2 AO (zuletzt durch das JStG 2020) sowie der Auffassung der Finanzverwaltung stellt sich einmal mehr die Frage, was denn nun mitzuteilen ist. » weiterlesen