Das Bundeskabinett hat am 13.07.2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen (XQ1210060; zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Benz/Böhmer, DB 2016 S. 1531). Der Gesetzentwurf enthält auch einen Änderungsvorschlag für § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 7 KStG, der insbesondere die Planungssicherheit für Beteiligungs- und Holdinggesellschaften hinsichtlich der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen ab 2017 erheblich verbessern würde. » weiterlesen
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Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges: erstmaliger Bilanzausweis doch kein so maßgebliches Indiz?
Kapitalgesellschaften können im Regelfall das körperschaftsteuerliche Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) in Anspruch nehmen. Bei Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften gibt es in der Praxis jedoch nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Steuerfreiheit von Erträgen die sog. „Bankenklausel“ (§ 8b Abs. 7 KStG) entgegengehalten wird (etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung). Das FG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31.08.2015 (9 K 27/12 K, EFG 2016 S. 59, rkr.) detailliert mit der dabei relevanten „Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges“ beschäftigt. Wesentlich stärker als in einer früheren Entscheidung desselben Senats (FG Münster vom 11.02.2015 – 9 K 806/13 K, EFG 2015 S. 1222; vgl. hierzu Müller, Steuerboard vom 09.06.2015) kommt in der neuen Entscheidung zum Ausdruck, dass die bilanzielle Zuordnung von Anteilen nur ein erstes Indiz im Rahmen einer Gesamtabwägung sein kann. Das Gericht räumt dabei einer retrospektiven Betrachtung des tatsächlichen Umschlagsverhaltens ganz erhebliches Gewicht ein. » weiterlesen
Bedeutung des (erstmaligen) Bilanzausweises für die Absicht der Erzielung eines „kurzfristigen Eigenhandelserfolgs“
Die Frage, ob Anteile einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG als zur „kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben“ gelten, ist aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die Behandlung der entsprechenden Beteiligungserträge immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Werden die Anteile von einem Finanzunternehmen (z.B. einer Holdinggesellschaft) mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht erworben, sind Veräußerungsgewinne in voller Höhe steuerpflichtig und Veräußerungsverluste entsprechend vollständig abzugsfähig. Im Einklang mit früherer BFH-Rechtsprechung und zahlreichen Stimmen in der Literatur hat das FG Münster in der kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 11.02.2015 (9 K 806/13 K) erneut unterstrichen, dass die Bilanzierung der Anteile im Anlagevermögen als wesentliches Indiz gegen die Absicht zur Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs einzustufen ist. » weiterlesen