Mit dem Beschluss vom 31.1.2013 hat der Große Senat des BFH den subjektiven Fehlerbegriff hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen aufgegeben. In der Praxis stellt sich nunmehr die Frage, ob es zu einer Änderung der Bilanzansätze zum Nachteil des Steuerpflichtigen bei erstmaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommen kann. » weiterlesen
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Verbilligte Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer
Ein Unternehmen, das sich im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verpflichtet, Arbeitnehmern verbilligt Aktien zu überlassen, kann bei der Gestaltung des Plans entscheiden, diese Verpflichtung durch Überlassung bereits bestehender Aktien oder durch junge Aktien zu erfüllen. Bei der Überlassung bestehender Aktien wird das Unternehmen sich diese entweder bei Gewährung, bei Überlassung oder zu einem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums beschaffen, sofern sich die Aktien nicht bereits im Bestand des Unternehmens befinden. Junge Aktien werden dagegen im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen, bei der das Bezugsrecht der Altgesellschafter zugunsten eines Bezugsrechts der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Der Mitarbeiter hat stets die Verbilligung als Arbeitslohn zu versteuern, unabhängig davon, ob ihm junge oder bestehende Aktien überlassen werden. » weiterlesen