Mit dem 31.12.2020 naht für viele Unternehmen der erste reguläre Bilanzstichtag, an dem sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in vollem Umfang in der Finanzberichterstattung niederschlagen (müssen). Wie wirken sich die geänderten Rahmenbedingungen auf die Bewertung des Anlage- und des Umlaufvermögens aus? Können aufgrund der Corona-Krise steuerlich wirksame Teilwertabschreibungen geltend gemacht werden? Und welche steuerliche Neuerung gibt es bei planmäßigen Abschreibungen? » weiterlesen
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Steuerliche Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen
Unsicherheit besteht hinsichtlich der steuerlichen Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen bei nachträglicher Verlängerung des Ansammlungszeitraums. So ist es bereits auf erstinstanzlicher Ebene in zwei voneinander unabhängigen Verfahren zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte gekommen (FG Niedersachsen vom 10. Mai 2012 – 6 K 108/10, DB0481540; vgl. Kreft, StR kompakt DB0484494; FG Hessen vom 21. September 2011 – 9 K 1033/06, DB0557169; vgl. Amann, StR kompakt DB0557194). Im Anschluss an die beiden finanzgerichtlichen Verfahren wurde jeweils Revision beim BFH eingelegt (Urteil des I. Senats des BFH vom 2. Juli 2014 – I R 46/12, DB 2014 S. 2381; vgl. hierzu auch Oser, DB 2014 S. 2487; anhängiges Verfahren beim IV. Senat des BFH – IV R 37/12). Sollte es nunmehr auf höchster Instanz ebenfalls zu divergierenden Entscheidungen der Senate kommen, müsste der Große Senat des BFH die für Unternehmen relevante Frage entscheiden. » weiterlesen
Finanzverwaltung beseitigt steuerliche Zweifelsfragen beim Erwerb eigener Anteile
Seit Änderung der handelsbilanziellen Abbildung eigener Anteile durch das (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) BilMoG war unklar, ob sich diese auch auf die steuerliche Behandlung eigener Anteile auswirkt, insbesondere ob die Behandlung als Kapitalmaßnahme auf die steuerliche Behandlung durchschlägt. Diese Unklarheit wurde noch größer, als das BMF 2010 ein älteres Schreiben von 1998, das sich mit der steuerlichen Behandlung eigener Anteile auseinandersetzte, ersatzlos aufgehoben hatte. » weiterlesen
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: rechtliche Verpflichtung und wirtschaftliche Verursachung
In der Bilanz sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen (Imparitätsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), d.h. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag stets eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilanzieren ist. Dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 17.10.2013 (IV R 7/11; DB0644956) lag ein solcher Sachverhalt zu Grunde. Ein Luftfahrtunternehmen hatte im Hinblick auf Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Anweisungen an den Luftfahrtgeräten vorzunehmen waren, Rückstellungen gebildet. Am Bilanzstichtag 31.12.2002 war für einen Teil der durchzuführenden Maßnahmen die Umsetzungsfrist abgelaufen und für einen Teil noch nicht. » weiterlesen
Steuerwirksame Realisierung stiller Lasten
Ein Unternehmen mag aus verschiedenen Gründen das Bedürfnis verspüren, sich seiner Belastung mit Altersversorgungsverpflichtungen zu entledigen. Die Gläubiger – das Kollektiv der Versorgungsanwärter und –bezieher – werden in den seltensten Fällen zu einem Verzicht auf ihre Ansprüche bereit sein. Das abgabewillige Unternehmen muss sich deshalb auf die Suche nach einem aufnahmebereiten Partner begeben. Der wiederum hat nicht die Selbstlosigkeit auf seinem Briefkopf kundig gemacht. Er verlangt für die Übernahme der Pensionslast einen versicherungsmathematisch ausgerechneten Gegenwert. Dann nimmt das Aha-Erlebnis zur steuerbilanziellen Auswirkung eines solchen Übertragungsvorgangs seinen Lauf. Das abgabewillige Unternehmen blickt auf den Steuerbuchwert der Pensionsrückstellung mit 100 und das aufnahmebereite Unternehmen, das nichts zu verschenken hat, nimmt das versicherungsmathematische Erfordernis zur Abdeckung der Pensionslasten ins Visier und landet bei einem Betrag von 130. Auf dieser Basis kommt das Geschäft dann auch zustande, denn der interessierte Übernehmer muss die Schuld nicht übernehmen, der abgabewillige Partner will dies aber. » weiterlesen
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für Rechtsanwalts-LLP?
In der Praxis ging man bislang ganz überwiegend davon aus, dass die nach ausländischem Handelsrecht bestehende Verpflichtung einer ausländischen Gesellschaft, Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen, für die Besteuerung in Deutschland ohne Bedeutung ist. Das BMF ist dieser Auffassung in einem kürzlich erschienenen Schreiben mit dem Hinweis entgegengetreten, dass auch ausländische Rechtsnormen eine Buchführungspflicht für Zwecke der Besteuerung in Deutschland begründen können. Dieser Hinweis birgt einigen Sprengstoff über den eigentlichen Anwendungsbereich des Schreibens hinaus. Insbesondere hierzulande in ausländischer Rechtsform tätige Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürften hier alarmiert sein. » weiterlesen