Berücksichtigung von vororganschaftlichen Rücklagen bei der Bemessung der Ausschüttungssperre

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Eine Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ist die Abführung des ganzen Gewinns der Organgesellschaft an den Organträger. Bei der Bemessung der Gewinnabführung ist der Höchstbetrag der Gewinnabführung nach § 301 AktG zu beachten. Mit dem BilMoG wurde § 301 AktG dahingehend geändert, dass eine „Abführungssperre“ eingeführt wurde: Danach ist der Höchstbetrag der Gewinnabführung um „den nach § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs ausschüttungsgesperrten Betrag“ zu vermindern. § 268 Abs. 8 HGB – ebenfalls durch das BilMoG eingeführt – formuliert die handelsrechtliche Ausschüttungssperre: Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert, dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, „wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen“ (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB). » weiterlesen

Die Teilwertabschreibung – Änderungen durch das BilMoG und das geplante JStG 2010

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung geändert. Danach ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Damit gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nur noch vorbehaltlich der abweichenden Ausübung steuerlicher Wahlrechte. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass bestimmte Aufzeichnungspflichten (Führen von Verzeichnissen) erfüllt werden. Das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit, nach dem steuerliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind, wurde durch das BilMoG abgeschafft. » weiterlesen