Mit dem BilMoG hat sich die bilanzielle Behandlung eigener Anteile deutlich verändert. Die neue Regelung in § 272 Absatz 1a HGB sieht vor, dass eigene Anteile unabhängig von der Rechtsform und unabhängig vom Zweck des Erwerbs stets passivisch vom Eigenkapital abzusetzen sind. Ausgehend von dieser veränderten bilanziellen Behandlung ist schon frühzeitig die Frage aufgeworfen worden, ob eigene Anteile noch als Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter qualifiziert werden können oder ob der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile nicht vielmehr auch mit steuerlicher Wirkung als Kapitalmaßnahmen qualifiziert werden müssen. Eine solche Einordnung entfaltet sowohl für den Erwerb als auch für die Veräußerung eigener Anteile erhebliche Konsequenzen. » weiterlesen
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Personalaufwand bei Gewährung von Aktienoptionen
Optionen auf den Bezug von Aktien können Mitarbeitern auf „betrieblicher Ebene“ durch Überlassung bereits bestehender (§ 71 Absatz 1 AktG) oder auf gesellschaftsrechtlicher Ebene durch Überlassung neu geschaffener, so genannter junger Aktien (§ 192 Absatz 2 Nummer 3 AktG) gewährt werden. Für die Besteuerung des Vorteils aus der Optionsausübung bei den Mitarbeitern ergibt sich daraus kein Unterschied. Bei beiden Szenarien ist der Unterschied zwischen dem (niedrigsten) Kurs der Aktien am Tag der Überlassung und dem vereinbarten Bezugspreis als Arbeitslohn zu versteuern. » weiterlesen
Können tatsächlich eingetretene Verluste eine „voraussichtlich dauer- hafte Wertminderung“ rechtfertigen?
„Ja“ – werden Sie spontan antworten: Einen besseren Beleg als tatsächliche Verluste für eine eingetretene Wertminderung gibt es doch gar nicht. Das, so werden Sie weiter sagen, ist doch der „Normalfall“. Aber „Normales“ im Steuerrecht gibt es leider immer seltener.
Geburtsfehler der steuerlichen E-Bilanz
Der Geburtsfehler der steuerlichen E-Bilanz liegt in der unklaren Zielsetzung begründet, die mit ihr verfolgt wird. Liest man die §§ 5b und 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG unvoreingenommen und im Zusammenhang mit der Begründung zum Bürokratieabbaugesetz, so drängt sich der Eindruck auf, dass mit der Neuregelung das Ziel verfolgt wurde, die Verpflichtung zur papierbasierten Einreichung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch eine elektronische Übermittlung zu ersetzen. » weiterlesen
Von der (objektiv) falschen Bilanz, die (subjektiv) richtig ist
Die Frage, wann eine Bilanz als „fehlerhaft“ angesehen wird und als solche vom Steuerpflichtigen nachträglich noch berichtigt werden kann (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG), reicht bis an den innersten Kern des bilanziellen Betriebsvermögensvergleichs. Sie umfasst nicht nur die spezielle Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen selbst, sondern auch diejenige des Finanzamts an die von diesem getroffenen Bilanzierungsentscheidungen. Aktuell in den Blickpunkt gerückt ist die Fragestellung durch den Vorlagebeschluss des I. Senats des BFH vom 7. 4. 2010, der dem Großen Senat die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Finanzamt der Besteuerung eine Bilanz zugrunde legen muss, die – etwa aufgrund einer nachträglichen Rechtsprechungsänderung – zwar eindeutig (objektiv) falsch ist, auch ein sonstiger „ordentlicher Kaufmann“ dies bei Bilanzaufstellung und bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse aber nicht hätte erkennen können.
Die „angeschaffte“ Rückstellung – Zur Vermeidung steuerbilanzieller Rückstellungsverbote!
Steuerbilanzielle Rückstellungsverbote gibt es mittlerweile trotz materieller Maßgeblichkeit zuhauf. Das Verbot der Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 4a EStG) ist ein prominentes Beispiel. Sie sind steuersystematisch fragwürdig, da objektivierbare wirtschaftliche Lastentragung nach dem Nettoprinzip gewinnmindernd zu berücksichtigen ist, und stellen ein „besteuerungspraktisches Ärgernis“ dar. Unternehmen und ihre Berater suchen mitunter – jedenfalls in Gewinnzeiten – Wege zur „Vermeidung“ der Rückstellungsverbote, ansonsten sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Zwei neuere Gerichtsentscheidungen, die sich mit der „Anschaffung von Rückstellungen“ befassen, könnten Lösungsperspektiven aufzeigen, die allerdings stets auf den Einzelfall zugeschnitten werden müssen. » weiterlesen
Wie ist es um die Neustrukturierung der Verlustverrechnung bestellt?
Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 strebt die Bundesregierung unter anderem eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung an. Konkrete Schritte hierzu sucht man bisher vergeblich. Entweder sind die Beschränkungen beim Verlustabzug zu lockern oder das Imparitätsprinzip im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu reaktivieren.
Kritische Stellungnahme zur Steuer-Taxonomie
Die Finanzverwaltung hat sich mit dem Projekt E-Bilanz inhaltlich wie zeitlich sehr ambitionierte Ziele gesetzt und tritt mit weitreichenden Forderungen an die Steuerpflichtigen heran, die in diesem Umfang keinen Bestand haben können. » weiterlesen