Die republikanische Mehrheit im United States House of Representatives strebt eine radikale Reform der amerikanischen Unternehmensbesteuerung an. An die Stelle einer Besteuerung von Bilanzgewinnen, die international anhand der traditionellen Kategorien Quellenstaat und Ansässigkeitsstaat aufgeteilt werden, soll eine Cash-Flow-Steuer treten, die hinsichtlich der internationalen Abgrenzung des Steuerzugriffs dem Vorbild der Mehrwertsteuer folgt. Ein Kernelement des Entwurfs ist daher ein steuerlicher Grenzausgleich (Border Tax Adjustment), der Importe auf Bruttobasis besteuert, Exporte hingegen bei unverminderter Gewährung eines Abzugs für lokale Produktionskosten steuerfrei stellt. Mit der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten hat der Vorschlag nunmehr eine echte Umsetzungschance. Während die Debatte um die sogenannte Destination-Based Cash-Flow Tax (DBCFT) zurzeit vor allem auf die Konsequenzen für die amerikanische Ökonomie fokussiert, stellt sich aus europäischer Sicht die drängende Frage, welche Folgen die DBCFT-Einführung für europäische Unternehmen, Steuereinnahmen und Produktionsstandorte bzw. Arbeitsplätze hätte. » weiterlesen