Auswirkungen des ATAD III-Richtlinien-Entwurfs auf Private Equity-Fonds

RA Dr. Jan Schulz, LL.M. (London), Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission mit einer Initiative gegen den steuerlichen Missbrauch von Briefkastengesellschaften begonnen und hat hierzu im Dezember 2021 einen Richtlinien-Entwurf zur Änderung der ATAD-Richtlinie veröffentlicht (sog. ATAD III-Entwurf). Der Richtlinien-Entwurf hatte seinerzeit für einige Aufruhr in der steuerlichen Strukturierungspraxis gesorgt (vgl. Fischer, HB Steuerboard vom 02.03.2022). Nun hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Committee on Economic and Monetary Affairs) am 12.05.2022 einen Bericht zum Richtlinien-Entwurf der Europäschen Kommission veröffentlicht, der zahlreiche Änderungsvorschläge enthält. Der Bericht wird wegen der Berichterstatterin Lídia Pereira auch Pereira-Bericht genannt. Die Änderungsvorschläge des Pereira-Berichts können – sofern sie tatsächlich Berücksichtigung finden sollten – erheblich dazu beitragen, den befürchteten Compliance-Aufwand für Fonds- und Akquisitionsstrukturen von Private Equity-Fonds einzudämmen. » weiterlesen

ATAD 3 – EU-Initiative zum Abbau von Briefkästen

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei POELLATH, Berlin

Kurz vor Ende des letzten Jahres hat die EU-Kommission am 22.12.2021 den Entwurf einer neuen Richtlinie vorgelegt. Damit soll die Anti-Tax Avoidance Directive angepasst und damit dem Missbrauch von Briefkastengesellschaften zu Steuerzwecken vorgebeugt werden (sog. ATAD 3 – Entwurf) Der Entwurf wird, wenn er tatsächlich so umgesetzt wird, einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Strukturierungspraxis haben. » weiterlesen

Briefkastenfirmen

Markus Hammer, Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland; Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management

Es ist immer mal wieder von Briefkastenfirmen die Rede. So etwa bei den Pandora- oder Panama-Papers. Tatsächlich sind sie ein beliebtes Mittel von manchen Unternehmen, ihre Steuerzahlungen zu „gestalten“, was dann auch schon mal die Grenze zur Illegalität überschreiten kann. Briefkastenfirmen sind Gebilde, die rechtlich gesehen die Form eines Unternehmens haben, jedoch faktisch in der Regel keinen Geschäftsbetrieb verfolgen und stattdessen dem Zweck dienen, Vermögensgegenstände zu verwalten. » weiterlesen