Keine Steuer auf Sanierungsgewinne: Ein Gebot der Stunde – kein Privileg!

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Bei jeder Insolvenz werden die Schulden in der Regel nur mit einer kleinen Quote bedient, die übrigen Schulden entfallen mit der Folge, dass ein Buchgewinn entsteht. Fielen darauf Steuern an, würde jede Rettung des Unternehmens durch Übernahme scheitern. Denn diese Steuer führt, wenn man so will, zur Anschlussinsolvenz. Sie muss erlassen werden. Bei einer „normalen“ Insolvenz entsteht diese Steuer erst gar nicht. In der Planinsolvenz überlebt jedoch das Schuldnerunternehmen als Rechtsträger. Deshalb ist das Thema relevant. » weiterlesen