Werden Mitunternehmeranteile im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich auf den Rechtsnachfolger übertragen, so verhindert § 6 Abs. 3 EStG die Aufdeckung stiller Reserven durch eine zwingende Buchwertfortführung. Ziel der Vorschrift ist, die wirtschaftliche Einheit „Betrieb“ zu erhalten und den unentgeltlichen Betriebsübergang in der Generationennachfolge von steuerlichen Belastungen zu verschonen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen mit übertragen wird. Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.04.2018 (15 K 1187/17, RS1272376; vgl. hierzu Graw, StR kompakt, DB1272323) entschieden, dass die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auch dann zu gewähren sein kann, wenn der Übertragende taggleich eine im Sonderbetriebsvermögen gehaltene wesentliche Betriebsgrundlage veräußert. » weiterlesen
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Vorsicht bei der Zuwendung von Anteilen an nicht originär gewerblich tätigen Mitunternehmerschaften
Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften sind im EStG weitgehend privilegiert. Zu nennen ist die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden (§ 10b Abs. 1 EStG), die weitergehenden Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (§ 10b Abs. 2 EStG) sowie das Buchwertprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG) bei der Zuwendung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem steuerlichen Betriebsvermögen. Speziell für die Zuwendung von Mitunternehmeranteilen konnte der Steuerpflichtige bisher uneingeschränkt auf § 6 Abs. 3 EStG zurückgreifen. Mit einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. (Verfügung vom 27.07.2016, DB 2016 S. 1966) pönalisiert die Finanzverwaltung nun jedoch die Zuwendung von Anteilen einer lediglich gewerblich geprägten Mitunternehmerschaft mit einer deutlich überschießenden Rechtsfolge. » weiterlesen