Steuerliche Behandlung gemischt veranlasster Reisekosten

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Es ist eine Situation wie sie vermutlich viele Steuerpflichtige selbst schon erfahren haben, die tagtäglich und künftig von Bedeutung ist: Aufgrund beruflicher Notwendigkeiten ist eine (weite) Reise erforderlich, wenn man aber dann schon die Mühen auf sich nimmt, nutzt man die Gelegenheit vor Ort Freunde/Verwandte zu besuchen oder die Stadt zu besichtigen und verlängert den Aufenthalt deshalb. Können die Aufwendungen für die Reise steuerlich geltend gemacht werden? » weiterlesen

Steuerzinsen und Nettoprinzip

RA StB Dr. Gerhard Lempenau, Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart

Seit 1990 werden nach § 233a AO Steuerzinsen erhoben. Anlass waren milliardenschwere Steuernachzahlungen aufgrund Betriebsprüfung, oftmals für lange zurückliegende Jahre. Die Strategie mancher Unternehmen, übervorsichtige Ansätze in der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen und sich später mit der Betriebsprüfung darüber zu streiten, sollte torpediert werden. Bei der Einkommensteuer waren Nachzahlungszinsen abzugsfähig (§ 10   Abs. 1 Nr. 5 EStG); Erstattungszinsen wurden als Kapitaleinkünfte besteuert. Der Zinssatz von 6% war damals angemessen. » weiterlesen

Finanzamt darf auf Scheinrenditen zugreifen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Es klingt zunächst abwegig, ist aber in den Amtsstuben der Finanzämter gängige Praxis: Finanzbeamte versteuern versprochene Scheinerträge aus betrügerischen Schneeballsystemen, auch wenn die Renditen nur auf dem Papier bestehen und der Anleger die fiktiven Gewinne beim Anbieter stehen lässt. Das ist vergleichbar mit einer Wiederanlage ausgeschütteter Zinseinnahmen, was unmittelbar bei Reinvestition der Einkommensteuer unterliegt, so der BFH in einem am 16. 3. 2010 veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 4/07, DB 2010 S. 1737). Hiernach lebt die Steuerpflicht auf, sobald Einnahmen aus einem Betrugsmodell lediglich auf dem Konto der Betrugsfirma gutgeschrieben werden. Auf den Abruf der Gelder kommt es nicht an. » weiterlesen

Sind Nichtanwendungserlasse zulässig?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Die obersten Finanzbehörden bedienen sich gelegentlich sog. Nichtanwendungserlasse (NAE) um die Wirkung „missliebiger“ Entscheidungen des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus zu vermeiden. Durch einen solchen Erlass wird die Finanzverwaltung angewiesen, eine Entscheidung des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Diese Form der „Umgehung“ der Rechtsprechung ist seit jeher stark umstritten und wird heftig kritisiert. Interessanterweise gibt es derartige NAE auch fast ausschließlich im Steuerrecht. M .E. ist der zulässige Anwendungsbereich von NAE äußerst beschränkt auf besondere Einzelfälle, jedenfalls ist die heutige Praxis der Finanzverwaltung unzulässig. » weiterlesen

Höhere Kosten für den Anleger bei Auslandsbeteiligungen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

In bisher nicht gekannter Rekordzeit hat der BFH in der vergangenen Woche mit zwei Entscheidungen auf das gerade erst veröffentlichte BMF-Schreiben vom 16. 4. 2010 (IV B 2 – S 300/09/10003, DB0350421) zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) reagiert. Streitpunkt war insbesondere die Zuordnung von Zinseinkünften aus einer ausländischen Personengesellschaft. Der Tenor hat nicht nur praktische Bedeutung für inländische Beteiligte an einer solchen Gesellschaft, sondern auch für Investoren in geschlossenen ausländischen Immobilienfonds. » weiterlesen

Jahressteuergesetz 2010: Teilabzugsverbot auch bei fehlenden Beteiligungseinkünften

WP StB Dr. Martin Lenz ist Leiter National Tax und Partner bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Das Halbeinkünfteverfahren (nunmehr Teileinkünfteverfahren) des § 3 Nr. 40 EStG stellt Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Hälfte bzw. zu 40% steuerfrei. Korrespondierend dazu dürfen gemäß § 3c Abs. 2 EStG mit diesen Einnahmen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Aufwendungen nur zur Hälfte bzw. zu 60% abgezogen werden. Der BFH hat mit Urteil vom 25. 6. 2009 jedoch entschieden, dass Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ungeachtet des Halb- bzw. Teilabzugsverbots in vollem Umfang abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige während der Dauer seiner Beteiligung an der Kapitalgesellschaft tatsächlich keine (steuerfreien) Einnahmen erzielt hat. » weiterlesen