Was tun mit dem Cash in der Cash-GmbH?

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

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In den letzten Jahren wurde Barvermögen von vermutlich etlichen Milliarden Euro in GmbHs eingelegt und anschließend steuerfrei verschenkt. Die Schenkung war steuerfrei, solange das Barvermögen im Schenkungszeitpunkt als Festgeld angelegt war, da Bankkonten nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 ErbStG zählten.

Dieser steuerlichen Umgehungsmöglichkeit hat der Gesetzgeber nun Einhalt geboten. Nach mehreren erfolglosen gesetzgeberischen Anläufen (vgl. dazu Philipp, Steuerboard DB0556489) wurde das ErbStG unlängst  im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. 6. 2013 (BGBl. I 2013 S. 1809) entsprechend ergänzt. Nach der Änderung gelten Finanzmittel in einer Gesellschaft als schädliches Verwaltungsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie 20% des Wertes der Gesellschaft übersteigen, wobei vorab etwaige betriebliche Schulden abzuziehen sind. Künftig sind Gesellschaften, deren Vermögen ausschließlich oder überwiegend aus Festgeld besteht, somit nicht mehr erbschaftsteuerlich begünstigt. » weiterlesen

Die Cash-GmbH geht weiter – aber wie lange noch?

RA Dr. Christoph Philipp, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Empfehlung des Bundesrats zur Beseitigung der ErbSt-Begünstigung sog. Cash-GmbHs wird heftig diskutiert (vgl. dazu etwa Viskorf, Steuerboard DB0492242). Bis zuletzt war unklar, ob der Bundestag diese Regelung (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG-E) in seiner Sitzung vom 25. 10. 2012 beschließen würde.

Der Bundestag hat die Einschränkung der Cash-GmbH bislang nicht beschlossen. Derzeit zählen daher insbesondere Zahlungsmittel und Bankguthaben weiterhin nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Kapitalgesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus „Cash“ besteht, können deshalb weiterhin steuerfrei verschenkt oder vererbt werden. Die Nutzung der Cash-GmbH als Gestaltungsinstrument wurde vom BFH mit Beschluss vom 27.  9.  2012 (II R 9/11, DB0524035) zwischenzeitlich sogar ausdrücklich gebilligt. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich hierbei um eine vom Gesetzgeber geschaffene Gestaltungsmöglichkeit handelt, deren Nutzung nicht als missbräuchlich angesehen werden kann. De lege lata wurde somit hinsichtlich der Cash-GmbH zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. » weiterlesen

Schon im Oktober droht eine Verschärfung der Erbschaftsteuer

 

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Nachdem die Finanzverwaltung Ende letzten Jahres die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien veröffentlicht hatte, ging man davon aus, dass nunmehr Planungssicherheit bei der Vermögensnachfolge bis zur nächsten Bundestagswahl im September 2013 besteht. Doch diese Hoffnung war zu früh. Denn der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 eine Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen. » weiterlesen