Neues britisches Unternehmenssteuerstrafrecht: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

RA/StB Dr. Sven Christian Gläser, Partner bei Ebner Stolz, Stuttgart / Tom Shave, Partner bei Smith & Williamson, London

Mit Wirkung vom 30.09.2017 ist im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) mit dem Criminal Finances Act 2017 ein neues Unternehmenssteuerstrafrecht in Kraft getreten, welches erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit einem Bezug zu UK haben kann (abrufbar unter http://www.legislation.gov.uk unter PART 3 Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion). Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Unternehmen überhaupt in UK tätig oder gar ansässig ist, ob es sich bei etwaigen verkürzten Steuern um in UK geschuldete Abgaben handelt oder ob die handelnden Personen Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens sind. Auf Basis des Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion (CCO) können gegen betroffene Unternehmen Geldstrafen in grundsätzlich unbegrenzter Höhe verhängt und diese von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sowie mit besonderen Auflagen beschwert werden. » weiterlesen