Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Steuerbehörden angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden dürfen, selbst wenn diese von den Mitarbeitern der Kreditinstitute illegal beschafft sein sollten. Mit diesem aktuell veröffentlichten Beschluss hat nun erstmals ein Finanzgericht die Ausnutzung der Schweizer Steuer-CD bestätigt (FG Köln, Beschluss vom 15. 12. 2010 – 14 V 2484/10). » weiterlesen