Die Covid-19-Pandemie hat(te) uns mit dem Aufruf zum „Stay at home“ fest im Griff. Arbeitnehmer mussten (und müssen) daher zahlreich im Homeoffice tätig werden. Dieses disruptive Element wird sich auch künftig auf die Arbeitswelt auswirken. So erwartet nicht nur die „New Work“-Bewegung, dass der Trend zum Homeoffice auch nach der Pandemie anhalten und die Mobilität weiter zunehmen wird. Daher ist es bereits heute wichtig, sich u.a. mit den steuerlichen Folgen des Homeoffice auseinanderzusetzen. Bereits im rein inländischen Fall kann das Homeoffice zu steuerlichen Effekten (z.B. im Rahmen der gewerbesteuerlichen Zerlegung) führen, wenn eine Betriebsstätte nach deutschem Recht (z.B. im Fall eines Geschäftsführers) gegeben ist. Ergibt sich das Homeoffice auch im internationalen Kontext, können zudem erhebliche Komplexitätssteigerungen und Unsicherheiten bei der steuerlichen Einordnung auftreten. Sowohl in Bezug auf die Tatbestände als auch auf die Rechtsfolgen ist dabei stets zu trennen zwischen dem jeweils nationalen Recht und dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). » weiterlesen
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COVID-19 und Internationales Steuerrecht
Weltweit arbeiten viele Menschen schon seit mehreren Wochen nicht mehr an ihrem gewohnten Arbeitsplatz, sondern im Homeoffice oder von Staaten aus, in denen sie gestrandet sind. Betroffen sind also auch grenzüberschreitende Sachverhalte – nicht nur bei Grenzpendlern, sondern auch für Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die wegen der Ausgangssperre keinen Zugang mehr zu ihrem gewöhnlichen Arbeitsort haben. Arbeiten in einem anderen Staat als dem Ansässigkeitsstaat bzw. dem Heimatstaat des Arbeitgebers führt bereits in „normalen“ Zeiten zu komplexen Steuerfragen. Was aber gilt in Ausnahmezeiten wie diesen? » weiterlesen