Meldepflichtige Finanzinstitute müssen ihre FATCA- und CRS-Meldungen jährlich bis zum 31.07. für das vergangene Jahr gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Angesichts der COVID-19-Pandemie haben eine Reihe von Mitgliedstaaten und Personen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der diesjährigen Meldefristen insbesondere im Bereich des automatischen Informationsaustauschs CRS und der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach DAC 6 erbeten. Die EU-Kommission ist diesen Bitten nachgekommen und veröffentlichte am 08.05.2020 einen – begrüßenswerten – finalen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Amtshilferichtlinie (COM(2020) 197 final). Fraglich ist jedoch, ob die Fristverlängerung noch (rechtzeitig) in Kraft treten wird. » weiterlesen
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Common Reporting Standard
Seit dem 1. Januar 2016 ist der sog. Common Reporting Standard (CRS) in Deutschland in Kraft. CRS basiert auf einer multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, die bestimmte Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über die Inhaber der von ihnen geführten Finanzkonten zu melden (vgl. Buge, Steuerboard vom 18.06.2015). » weiterlesen