Die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist in aller Munde. In Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC 6) müssen Steuerpflichtige und ihre Berater (Intermediäre) seit dem 01.07.2020 bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung bzw. Umsetzung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das zugehörige Anwendungsschreiben des BMF war bisher lediglich als Entwurf veröffentlicht worden, da Mitte letzten Jahres keine Einigung mit den Ländern über den Beginn der Mitteilungspflichten erzielt werden konnte – das BMF hatte die durch EU-Richtlinie 2020/876 erlaubte sechsmonatige Verschiebung eigenständig abgelehnt (vgl. Töben, HB-Steuerboard vom 16.07.2020). Nach Ablauf der sechs Monate konnte nunmehr eine Einigung erzielt und das finale BMF-Schreiben am 29.03.2021 veröffentlicht werden. » weiterlesen
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CRS und DAC 6: Kommt die Fristverlängerung rechtzeitig?
Meldepflichtige Finanzinstitute müssen ihre FATCA- und CRS-Meldungen jährlich bis zum 31.07. für das vergangene Jahr gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Angesichts der COVID-19-Pandemie haben eine Reihe von Mitgliedstaaten und Personen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der diesjährigen Meldefristen insbesondere im Bereich des automatischen Informationsaustauschs CRS und der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach DAC 6 erbeten. Die EU-Kommission ist diesen Bitten nachgekommen und veröffentlichte am 08.05.2020 einen – begrüßenswerten – finalen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Amtshilferichtlinie (COM(2020) 197 final). Fraglich ist jedoch, ob die Fristverlängerung noch (rechtzeitig) in Kraft treten wird. » weiterlesen