Behandlung von Zinsswap-Vereinbarungen im Zusammenhang mit Zinsschranke und gewerbesteuerlicher Hinzurechnung

RA/Attorney-at-law Christoph Beigel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 08.01.2019 hat der 6. Senat des FG Berlin-Brandenburg (FG Berlin-Brandenburg vom 08.01.2019 – 6 K 6242/17) über die Behandlung von Swap-Vereinbarungen entschieden. Er hat sich der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und sich gegen die von der Finanzverwaltung vertretene Ansicht positioniert. Nach Auffassung des Finanzgerichts stellen die Zinsswap-Aufwendungen weder Zinsen i.S.d. Zinsschranke nach § 4h EStG dar, noch Entgelte für Schulden i.S.d. gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, wenn keine wirtschaftliche Einheit zwischen der Darlehensvereinbarung und der Swap-Vereinbarung besteht. » weiterlesen

Forderungsverzicht bei privater Forderung ist steuerlich als Verlust anzuerkennen – Folgerichtige Fortführung der BFH-Rechtsprechung

RA Dr. Sebastian Sumalvico, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Das FG Münster hat mit Urteil vom 12.03.2018 (2 K 3127/15 E) entschieden, dass ein Verzicht auf eine Darlehensforderung einen endgültigen Ausfall derselben zur Folge hat und damit steuerlich als Verlust im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzuerkennen ist. Es folgt damit der Tendenz der jüngsten BFH-Rechtsprechung und stellt sich mit dem BFH gegen die Ansicht der Finanzverwaltung. » weiterlesen