Darlehensverzicht gegenüber ausländischer Immobilienkapitalgesellschaft ist nicht steuerpflichtig

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Seit dem Jahressteuergesetz 2009 („JStG 2009“) stellt sich für ausländische Immobilieninvestoren die bedeutsame Frage, ob ein Ertrag aus einem ihnen gegenüber erklärten Darlehensverzicht zu versteuern ist (grundlegend Günkel, in JbFSt 2010/2011 S. 826). Dieser Klassiker der Beratungspraxis beschäftigt nun – nach längerer Diskussion in der steuerrechtlichen Literatur – die Finanzgerichte. Mit Urteil vom 12. November 2014 (12 K 12320/12, IStR 2015 S. 32) entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass ein Darlehensverzicht gegenüber einer ausländischen Objektkapitalgesellschaft mit inländischen Veräußerungseinkünften (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG) nicht steuerpflichtig ist. Ob sich der BFH der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg anschließen wird, bleibt abzuwarten (Revision anhängig: I R 76/14). Zumindest im Bereich der Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG) hält Gosch einen Darlehensverzicht für nicht gewinnwirksam (Gosch in Kirchhof, EStG14, § 49 EStG Rn. 46). » weiterlesen

Darlehensverzichtsgewinne und Wertverluste bei fremdfinanziertem Vermögen

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Wie ist mit Sachverhalten umzugehen, bei denen die Anschaffung von „steuerverstricktem“ Grundvermögen in hohem Umfang mit Fremdkapital finanziert wurde, dieses Fremdkapital aber (vermeintlich?) nicht „steuerverstrickt“ ist? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn das Vermögen erheblich an Wert verloren hat und in der Folge der Darlehensgläubiger bereit / gezwungen ist, auf jedenfalls  einen Teil seiner Forderungen gegen den Schuldner zu verzichten, um am Ende nicht ganz leer dazustehen.  » weiterlesen